AGB

ALLGEMEINE LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGESBEDINGUNGEN

RECK SOLAR & ELEKTROTECHNIK

WOLFENMÜHLEWEG 12-12/1   88348 BAD SAULGAU

 

 

§ 1  Geltung der Bedingungen

1.1     Die Lieferungen, Leistungen und Angebote durch uns erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2  Angebot und Vertragsabschluss

2.1     An das Angebot halten wir uns 30 Kalendertage lang gebunden.

2.2     Der Kaufvertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Käufer zustande

2.3     Erfolgt die Annahme des Angebots durch den Käufer nach Ablauf der Bindungsfrist, kommt der Kaufvertrag durch die Auftragsbestätigung von uns oder durch die Ausführung der bestellten Leistungen zustande.

2.4     Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2.5     Soweit wir bei Lieferungen ab Werk durch Werksbedingungen oder durch Bedingungen von Vorlieferanten, hierbei auch Komponentenlieferanten beschränkt sind, gelten diese über unsere Bedingungen hinaus auch unmittelbar für die Rechtsbeziehung zwischen uns und unserem Geschäftspartner, wenn wir dieselben anlässlich des Geschäftsabschlusses dem Geschäftspartner zugänglich gemacht haben.

 

§ 3  Preise und Preisänderungen

3.1     Sämtliche Preisangaben verstehen sich in EURO netto zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2     Erfolgt die Lieferung mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 5 Monaten nach Vertragsabschluss, so sind wir berechtigt, bei einer zwischenzeitlich eingetretenen erheblichen Veränderung der Lohn- bzw. Materialkosten die Preise anzupassen. Ergibt sich hieraus eine Preiserhöhung von mehr als 8%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3     Zahlungen erfolgen vor Lieferung rein netto ohne Skontoabzug.

3.4     Der vereinbarte Kaufpreis beinhaltet Verpackung und Fracht bis zu unserem Geschäftssitz.

3.5     Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn etwaige Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt sind.

3.6     Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4  Liefertermine und Fristen

4.1     Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2     Angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindliche Lieferzeiten bezeichnet sind.

4.3     Solange vom Käufer zu erbringende Vorleistungen und Mitwirkungen ausstehen, verschieben sich angegebene Lieferfristen entsprechend.

4.4     Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Wird uns die Lieferung infolge der höheren Gewalt dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von 6 Monaten unmöglich, werden wir von der Lieferpflicht frei. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben und durch die uns die Erbringung der Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmängel. Werden wir von der Lieferpflicht frei, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.5     Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens auf 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

 

§ 5  Versand und Gefahrübergang

5.1     Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den unseren Geschäftssitz oder unser Auslieferungslager verlassen hat.

5.2     Gleiches gilt auch für den Fall, in dem wir den Transport und/oder die Montage des Kaufgegenstandes beim Käufer übernommen haben.

5.3     Auf Wunsch des Käufers werden Lieferung in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

 

§ 6  Gewährleistung

6.1     Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus Nachfolgendem keine

Einschränkungen ergeben.

6.2     Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die

Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben,

oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

6.3     Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

 

§ 7  Haftung für Schäden – Informationspflichten des Käufers

7.1     Die Statik ist stets bauseits zu klären.

7.2     Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Käufers, gleich auf welchen Rechtsgründen diese beruhen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und in Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

7.3     Vorstehendes gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit und in Fällen der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten und Kardinalpflichten. Im Falle der Fahrlässigkeit ist jedoch unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.4     Unberührt bleibt unsere gesetzliche Haftung im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) und im Falle von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

7.5     Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungshilfen.

7.6     Soweit im Rahmen von Verkaufsgesprächen oder unterlagen Rentabilitätsberechnungen vorgenommen werden, die sich auf klimatische Bedingungen, steuerliche Rahmenbedingungen, staatliche Zuschüsse und Förderungen jeglicher Art oder sonstige günstige Finanzierungsbedingungen etc. beziehen, übernehmen wir für deren inhaltliche Richtigkeit, Fortbestand und Eintreten keine Haftung. Der Käufer ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte und Ratschläge qualifizierter Berater einzuholen.

 

§ 8  Eigentumsvorbehalt

8.1     Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor.

8.2     Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch nicht durch die Verarbeitung insbesondere Montage des Kaufgegenstandes.

8.3     Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer vor, auch wenn der Kaufgegenstand bereits bezahlt wurde.

8.4     Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns zu verwahren, zu warten und angemessen zum Neuwert zu versichern gegen Brand, Diebstahl und die sonstigen üblichen Risiken. Für den Versicherungsfall tritt der Käufer bereits heute seine entsprechenden Ersatzansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt, die Vorlage entsprechender Nachweise über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen.

 

 

 

8.5     Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

8.6     Ist der Käufer Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Wiederveräußerung der Vorbehaltsware – schon jetzt  bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus dem genannten Geschäft entstehenden Forderungen gegenüber seinem Kunden zur Sicherheit bis zur Höhe unserer fälligen Ansprüche ab. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Käufer um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.

 

§ 9  Schriftformerfordernis

9.1       Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Käufer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

9.2       Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

§ 10  Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1     Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

10.2     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Ravensburg, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.

10.3     Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 11  Salvatoresche Klausel

11.1     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen

Vertragsbestimmungen nicht berührt werden.

 

 

Stand: 10.09.2013